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   BVerwG, 29.11.1961 - VI C 128.60   

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BVerwG, 29.11.1961 - VI C 128.60 (https://dejure.org/1961,605)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1961 - VI C 128.60 (https://dejure.org/1961,605)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1961 - VI C 128.60 (https://dejure.org/1961,605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ersatz der Flugkosten für Reisen zwischen Berlin und Westdeutschland - Anspruch auf Erstattung der Reisekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 460
  • DÖV 1962, 190
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 128.60
    Für einen aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht hergeleiteten Klageanspruch gilt keine Ausnahme; Streit besteht nur, ob auch Ersatzansprüche wegen Verletzung der Fürsorgepflicht vor den Verwaltungsgerichten geltend zu machen sind (bejahend Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. August 1961 - BVerwG II C 165.59 -).
  • BVerwG, 16.01.1958 - II C 51.55
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1961 - VI C 128.60
    Das wäre mit dem Fürsorgegrundsatz, als dessen Konkretisierung die fraglichen Regelungen aufzufassen sind (vgl. BVerwGE 6, 111), nicht vereinbar.
  • BVerwG, 06.07.1966 - VI C 63.63

    Mehrkosten eines Polizeibeamten für eine Flugreise - Ansprüche gegen den

    Auch das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 - entschieden, daß das Land Berlin die Mehrkosten eines Polizeibeamten für eine Flugreise im Jahre 1956, als noch ein generelles Landreiseverbot für alle Polizeibeamten bestanden habe, mit einem Pauschalbetrag von 30 DM ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlichen Mehrkosten von damals 65 DM habe abgelten können.

    Er hält das angefochtene Urteil durch das darin angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 - nicht für gedeckt und meint mit näheren Ausführungen, daß die ihm zuteil gewordene Pauschalbehandlung weder mit dem Fürsorgegebot noch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sei.

    Die Sprungrevision ist zulässig (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 41 LBG Berlin Nr. 2 = JR 1962, 470]).

  • BVerwG, 08.06.1966 - VIII C 153.63

    Rechtsmittel

    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 36.62 -, Buchholz BVerwG 310, § 134 Nr. 8, unter Anlehnung an das Urteil des VI. Senats vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 -, Buchholz BVerwG 237.2, § 41 LBG Berlin Nr. 2, entschieden, daß § 127 des Beamtenrechtsrahmengesetzes - BRRG - in der hier gemäß Art. XI § 2 Nr. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 31. August 1965 (BGBl. I S. 1007) noch anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1834) entgegen seinem Wortlaut auch für die Sprungrevision nach § 134 VwGO gelte mit der Folge, daß auch diese auf die Verletzung von Landesbeamtenrecht gegründet werden könne.
  • BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64

    Ausübung der Fürsorge im Ermessen des Dienstherrn

    Bezüglich des hier in Rede stehenden Flugkostenzuschusses hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, der Umstand, daß ein Beamter aus dienstlichen Gründen verpflichtet ist, bei Reisen durch die sowjetische Besatzungszone den Luftweg zu benutzen, könne zwar geeignet sein, den Dienstherrn zu einer - über die pauschalierende Erstattungsregelung hinausgehenden - differenzierenderen Regelung anzuhalten; dem Dienstherrn stehe jedoch jedenfalls eine Überlegungsfrist für eine solche Differenzierung zu, die ihm Gelegenheit gebe, die finanziellen Auswirkungen hinreichend zu prüfen (Urteile vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 - [RiA 1962 S. 120; Buchholz, BVerwG 237.2, § 41 LBG Berlin Nr. 2] und vom 6. Juli 1966 - BVerwG VI C 63.63 -).
  • BVerwG, 14.09.1984 - 2 B 98.83

    Grundlegende Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Begründetheit

    Von der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit solcher Anordnungen ist das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung als selbstverständlich ausgegangen (vgl. u.a. Urteile vom 29. November 1961 - BVerwG 6 C 128.60 - und vom 19. Dezember 1967 - BVerwG 2 C 125.64 - ).
  • BVerwG, 12.12.1962 - VI C 148.60

    Rechtsmittel

    In der Auffassung, daß die Zulassung der Sprungrevision nach § 134 Abs. 3 Satz 2 VwGO kein Zusammentreffen der in Nr. 1 und in Nr. 2 des § 132 Abs. 2 VwGO normierten Voraussetzungen erfordert, stimmt das Berufungsurteil mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats überein (Urteil vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 -, NJW 1962 S. 460).
  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 36.62

    Rechtsmittel

    In einem vergleichbaren Beamtenrechtsstreit, in dem ebenfalls die Anwendung von Landesbeamtenrecht streitig war, hat deshalb bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Sprungrevision als zulässig erachtet (Urteil vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.09.1965 - V A 37/65

    Anspruch eines Beamten auf einen Verpflegungszuschuss; Gewährung einer

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